Die Wahl des Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt wurde geheim durchgeführt. Zwei AfD-Politiker wurden in höhere Ämter gewählt, auch mit Stimmen aus anderen Parteien. Die Geheimhaltung der Abstimmungen ermöglicht es nicht, zu ermitteln, wie einzelne Abgeordnete gestimmt haben.
Die geheime Wahl ist in Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleisten und Einflussnahme auf die Abstimmungen verhindern. In diesem Fall wurde die Wahl ohne öffentliche Veröffentlichung der Stimmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind bekannt, die Einzelstimmen jedoch bleiben unveröffentlicht.
In der Vergangenheit gab es in Sachsen-Anhalt ähnliche geheime Wahlen. Die Regelung ist Teil des Landeswahlrechts und gilt für verschiedene Gremien. Die Geheimhaltung der Abstimmungen wird von der Landesregierung als notwendig angesehen, um politische Druck auszuheben. Die Wähler und Beobachter haben keinen Zugang zu den Stimmen. Die Transparenz bleibt damit auf das Ergebnis beschränkt.










