Anleger müssen bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste bankenübergreifend zu verrechnen. Ohne diese Bescheinigung bleiben die Verluste im Institutstopf. Dieser zeitliche Rahmen ist für die Steuererklärung entscheidend, da Verluste nur innerhalb eines Instituts abgesetzt werden können, sofern keine Verlustbescheinigung vorliegt. Die Verlustbescheinigung ermöglicht es Anlegern, Verluste aus verschiedenen Konten zu kombinieren und so Steuern zu sparen. Die genaue Frist ist wichtig, da die Beantragung nachträglich nicht möglich ist. Die Information stammt von.