Ein Berliner Gymnasium hat eine Regel eingeführt, die demonstratives Gebet auf dem Schulhof verbietet. Das wurde von einem Gericht bestätigt. Der Streit um die Regelung ist damit nicht beendet.
Das Gymnasium in Berlin hat in seiner Schulordnung festgelegt, dass demonstratives Gebet während der Pause auf dem Schulhof nicht erlaubt ist. Ein Gericht hat diese Regelung als zulässig bestätigt. Die Entscheidung wurde auf Grundlage der Schulordnung getroffen. Die Schule hatte den Standpunkt vertreten, dass solche Gebete den Unterricht stören könnten.
Die Regelung löst Diskussionen aus. Eltern und Schüler teilen sich unterschiedliche Meinungen. Einige sehen die Regel als Verstoß gegen die Grundrechte. Andere halten die Regel für notwendig, um den Unterricht zu schützen. Die Schule betont, dass die Regelung im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Der Streit um die Regelung bleibt weiterhin bestehen.
























