Die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen in Berlin ist in vielen Fällen bereits vor Wochen im Briefkasten gelandet. Viele Bürger haben sie jedoch verlegt oder verloren. Die Stadtverwaltung erklärt, dass Wähler dennoch ihre Stimme abgeben können, auch ohne die Benachrichtigung. Die Wahllokale sind bis zum offiziellen Wahltag geöffnet, und Wähler können sich mit Ausweis und Personalausweis identifizieren lassen. Es gibt zudem die Möglichkeit, die Stimme per Post abzugeben, sofern die Wahlbenachrichtigung noch gültig ist. Für Wähler, die ihre Benachrichtigung nicht mehr haben, wird empfohlen, sich an die Stadtverwaltung zu wenden, um alternative Abstimmungsmöglichkeiten zu klären. Die Wahlbehörden betonen, dass die Abstimmung weiterhin sicher und rechtskonform bleibt, auch ohne die ursprüngliche Benachrichtigung.