Ein Prozess vor dem Landesgericht Innsbruck hat am Mittwoch mit einem Freispruch endet. Eine 30-jährige Angeklagte hatte behauptet, während des Drogenkonsums vergewaltigt worden zu sein. Der Angeklagte bestreit die Vorwürfe und erklärte, es habe sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft konnte keine Beweise für die Vergewaltigung vorlegen. Die Richterin wies die Anklage ab und sprach den Angeklagten frei. Die Beteiligten haben sich nach dem Urteil nicht kommentiert. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen bei der Beweisführung in Sexualdelikten.