Die Wahl ist vorbei, doch in Berlin hängen noch immer zahlreiche Wahlplakate an Wänden und Säulen. Die Parteien, die die Plakate nicht bis zum gesetzlichen Fristende entfernen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Laut der Berliner Polizei und Stadtverwaltung gilt die Pflicht, alle Werbemittel bis spätestens 14 Tage nach der Wahl zu entfernen. Die Strafandrohung beträgt bis zu 5000 Euro pro Plakat.

Die Stadt Berlin hat in den vergangenen Wochen mehrere Verstöße gemeldet, bei denen Parteien die Plakate nicht rechtzeitig abgenommen haben. Die Behörden warnen, dass die Strafverfolgung nicht nur bei Verstößen gegen das Gesetz, sondern auch bei Verstößen gegen die Ordnung der Stadt erfolgen kann. Die Verwaltung betont, dass die Entfernung der Plakate nicht nur eine formelle Pflicht sei, sondern auch eine Verpflichtung zur Wahrung der öffentlichen Ordnung.

Die Parteien, die sich bislang nicht um die Entfernung der Plakate gekümmert haben, müssen nun mit den Konsequenzen rechnen. Die Stadt hat bereits mehrere Anzeigen gegen Parteien eingereicht, die den gesetzlichen Vorgaben nicht folgten. Die Verwaltung betont, dass die Entfernung der Plakate nicht nur eine formelle Pflicht sei, sondern auch eine Verpflichtung zur Wahrung der öffentlichen Ordnung.