Die Europäische Union hat am 7. November 2026 im Europäischen Parlament eine neue Klimaschutzverordnung verabschiedet. Die Gesetzesänderung sieht einen umfassenderen Ausbau erneuerbarer Energien vor.
Die neue Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 mindestens 45 Prozent der gesamten Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Zudem wird der Ausbau von Wind- und Solarenergie beschleunigt. Die EU-Kommission hatte im Vorfeld eine Studie veröffentlicht, die den Bedarf an erneuerbaren Energien bis 2030 auf 120 Gigawatt steigerte.
Die Verabschiedung der Gesetzesänderung folgt auf eine Reihe von Diskussionen und Protesten in den Mitgliedstaaten. Im Jahr 2025 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Klimaschutzstrategie vorgelegt, der von mehreren Ländern abgelehnt wurde. Die neue Verordnung wird nun als Kompromiss zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten angesehen.
Die neuen Klimaschutzgesetze sind Teil einer umfassenden Strategie, die die EU bis 2050 klimaneutral machen will. Die Verordnung wird ab 2027 in Kraft treten und wird von der EU-Kommission überwacht. Die Umsetzung wird in den nächsten Jahren von den nationalen Regierungen überprüft.























